Der Einreichprozess im Überblick

Weg zur Zertifizierung

Icon Fragen Sie überlegen Ihren Lehrgang zertifizieren zu lassen?

Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot! Wir beraten Sie gerne per Mail, am Telefon und bei Bedarf gerne auch persönlich.

Wenn Sie einen Lehrgang zertifizieren lassen möchten, beraten wir Sie gerne bei der Auswahl unserer Angebote. Unsere Erfahrung ist, dass die Erarbeitung der Unterlagen zur Einreichung zwischen 2 und 4 Monaten dauern kann.

Bevor Sie einen Lehrgang einreichen, ist ein Beratungscheck mit dem aufZAQ-Team verpflichtend. Dieser muss spätestens 6 Wochen vor dem Einreichtermin stattfinden.

Beim Beratungscheck gehen wir alle einzureichenden Unterlagen durch und geben Feedback zu möglichen Verbesserungen. Auf Basis dieser Unterlagen geben wir eine Einschätzung, ob eine Einreichung zum geplanten Einreichtermin sinnvoll und machbar erscheint.

Die Unterlagen werden von drei Expert*innen, dem sogenannten Fachbeirat, beurteilt. Dabei kann es zu Nachforderungen und Rückfragen kommen. Nach erfolgter Begutachtung wird eine Empfehlung an den aufZAQ-Beirat gegeben. Dieser vergibt die endgültige Zertifizierung.

Alle Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten von aufZAQ finden Sie hier.

Für den Beratungscheck kontaktieren Sie uns unter info@aufzaq.at oder unter +43 (0) 1 21 444 99 21. Melden Sie sich bitte spätestens sechs Wochen vor der geplanten Einreichung!

Einreichfristen 2021:
18. März 2021 (Beratungscheck spätestens 4. Februar), 10. Juni 2021 (Beratungscheck spätestens 29. April), 21. Oktober 2021 (Beratungscheck spätestens 9. September)

Einreichfristen 2022:
22. März (Beratungscheck spätestens 8. Februar), 22. Juni (Beratungscheck spätestens 11. Mai), 22. September (Beratungscheck spätestens 11. August) und 22. Dezember (Beratungscheck spätestens 10. November).

Wie bleibt die aufZAQ-Zertifizierung erhalten?

Zertifzierung - Unterzeichnung Vereinbarung - Übergabe Lehrgangszertifikat - Laufende Qualitätssicherung

Nach der aufZAQ-Zertifizierung unterzeichnet der*die Lehrgangsträger*in die Vereinbarung zur Qualitätssicherung. Danach erhält er*sie das Lehrgangszertifikat. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der*die Lehrgangsträger*in zu verschiedenen Maßnahmen. Dazu zählen etwa eine jährliche Lehrgangsmeldung, das Kommunizieren von Änderungen im Lehrgangsdesign oder auch die Möglichkeit eines Qualitätsdialogs mit der aufZAQ-Geschäftsstelle.