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Sie brauchen noch mehr Informationen? Das aufZAQ-Team freut sich über Ihr Email unter info@aufzaq.at oder Ihren Anruf unter +43 1 2144499 21!
Bei aufZAQ können Sie zwischen der aufZAQ-Zertifizierung und der aufZAQ+NQR-Kombi wählen. Einen Überblick zu unseren Angebote sowie weitere Informationen, Unterlagen und Hilfestellungen erhalten Sie hier.
Die Kosten werden für die Erstellung der unabhängigen Expertise durch den Fachbeirat, der aus drei Expert*innen besteht, verwendet. Die Bertatung und Unterstützung im Einreichprozess durch das aufZAQ-Team ist kostenlos.
Im Beratungscheck kontrolliert das aufZAQ-Team die Unterlagen, gibt erstes Feedback und weist auf Lücken oder Unklarheiten hin, die von Ihnen dann noch vor der Einreichfrist bearbeitet werden. Das kann Ihnen gegebenenfalls viel Mühe und Arbeit ersparen.
Pro Jahr gibt es drei festgelegte Fristen zur Einreichung von Lehrgängen. Die aktuellen Fristen finden sie hier.
Das aufZAQ-Team sind Ihre Ansprechpartner*innen für die Einreichung bei aufZAQ. Ein Fachbeirat erstellt zudem die Expertise für jeden eingereichten Lehrgang und gibt eine Empfehlung für eine Zertifizierung oder Nicht-Zertifizierung. Der Fachbeirat besteht aus drei Expert*innen. Mehr Informationen zum Fachbeirat und zur Organisation von aufZAQ finden Sie hier.
Während des Einreichprozess entscheiden zwei Instanzen (Fachbeirat und aufZAQ-Beirat) über die Zertifizierung. Im Falle eine Ablehnung erhalten sie ein ausführliches Feedback. Nach einer Überarbeitung können Sie den Lehrgang erneut einreichen. Einspruch gegen eine Nicht-Zertifizierung kann nicht erhoben werden.
Das Curriculum ist das Regelwerk zum Verlauf eines Lehrgangs. In ihm sollen unter anderem Informationen über Ziele, Struktur, Inhalte sowie Lernergebnisse und ggf. Feststellungsverfahren. Es ist für Lehrende, Teilnehmer*innen, die Lehrgangsleitung und den*die Lehrgangsträger*in verbindlich.
Lernergebnisse beschreiben, was Absolvent*innen eines Lehrgangs wissen, verstehen oder in der Lage sind zu tun. Im Rahmen einer Einreichung bei aufZAQ müssen Lernergebnisse formuliert werden. Hier finden Sie unseren Leitfaden zur Beschreibung von Lernergebnissen.
Mit Hilfe eines Feststellungsverfahren wird ermittelt, ob oder in wie weit Lehrgangsteilnehmer*innen die entsprechenden Lernergebnisse erreicht haben. Die Methoden zur Feststellung können an das Lernergebnis angepasst werden und sind nicht zwingend schriftliche oder mündliche Prüfungen. Mehr zum Thema Feststellungsverfahren finden Sie hier.
Mit Hilfe des aufZAQ-Kompetenzrahmens wird dargestellt, welche Kompetenzen Personen haben, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder diese Arbeit unterstützen. Der aufZAQ-Kompetenzrahmen gilt seit 2017 als verbindlicher Standard in der Kinder- und Jugendarbeit in Österreich und ist die Basis jeder aufZAQ-Zertifizierung. Er übersetzt die Niveaus des Nationalen Qualifikationsrahmens für die Kinder und Jugendarbeit. Mehr Informationen zum aufZAQ-Kompetenzahmen finden Sie hier.
Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument, das Qualifikationen sichtbar und vergleichbar macht. Qualifikationen werden unterschiedlichen Niveaus zugeordnet, welche die Anforderungen an Fertigkeiten, Selbstständigkeit und Wissen beschreiben. Jemand mit einer Qualifikation auf Niveau II kann zum Beispiel in einem vorstrukturierten Rahmen unter Anleitung tätig sein. Auf Niveau IV können Personen selbstständig in Routinesituationen arbeiten. Weitere Informationen zum NQR finden Sie hier.
Die aufZAQ-Zertifizierung ist mit keiner gesetzlichen Berechtigung verknüpft: weder auf dem Arbeitsmarkt noch an der Hochschule. Es ist jedoch möglich, dass Arbeitgeber*innen oder Hochschulen Lehrgänge als Vorerfahrungen oder non-formales Lernen anerkennen bzw. anrechnen.
Nur Hochschulen können ECTS vergeben. Allerdings ist es möglich, dass auf dem aufZAQ-Zertifikat und auf dem Qualifikationsnachweis vermerkt wird, wie hoch der Lernaufwand ist. Hochschulen in Österreich können selbst entscheiden, was anerkannt oder angerechnet wird. Dies sind aber Einzelfallentscheidungen oder Regelungen für Pauschalanrechnungen, die mit dem jeweiligen Studium, dem Lehrgangsinhalt und vielen anderen Faktoren zusammenhängen. Erkundigen Sie sich am besten rechtzeitig bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Hochschule, wie eine Anrechnung beantragt werden kann.
Die Zertifizierung gilt zeitlich unbegrenzt, solange der*die Lehrgangsträger*in die Bedingungen einhält, die in der Vereinbarung zur Qualitätssicherung festgehalten werden. Damit ist sichergestellt, dass die aufZAQ-Standards weiterhin erfüllt bleiben.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Qualitätssicherung verpflichten sich die Lehrgangsträger*innen zu verschiedenen Maßnahmen. Dazu zählen etwa eine jährliche Lehrgangsmeldung, das Kommunizieren von Änderungen im Lehrgangsdesign oder auch die Möglichkeit eines Qualitätsdialogs mit der aufZAQ-Geschäftsstelle.
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E-Mail: info@aufZAQ.at
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