NQR-Zuordnung
Das Angebot NQR-Zuordnung steht allen Qualifikationsanbieter*innen offen, solange die NQR-Standards erreicht werden (etwa die erforderlichen Zuordnungen zum aufZAQ-Kompetenzrahmen). Wird vom Fachbeirat eine Zuordnung empfohlen, stellt die Geschäftsstelle ein Zuordnungsersuchen. Im Erfolgsfall wird der Lehrgang im Nationalen Qualifikationsregister gelistet.
Für das Angebot der Erstellung eines Zuordnungsersuchens wird ein Grundpauschalbetrag von 2.200 Euro in Rechnung gestellt. Abhängig von Beratungs- und Entwicklungsaufwand können individuell höhere Kosten anfallen. Der erforderliche Aufwand wird im Zuge des Beratungschecks abgeschätzt.
Genauere Infos finden Sie im Infoblatt.
Der Verfahrensablauf im Überblick
aufZAQ bietet für alle Qualifikationsanbieter ein kostenloses Erstberatungsgespräch. Beim anschließenden Beratungscheck gehen wir alle einzureichenden Unterlagen durch und geben eine Abschätzung über den zu erwartenden Entwicklungsaufwand und die Kosten.
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Die erforderlichen Unterlagen werden per Mail eingereicht. Unbedingt erforderlich sind dabei: Einreichformular, Zuordnung der Lernergebnisse zum Kompetenzrahmen (PDF erstellt auf kompetenzrahmen.at), Qualifikationsbeschreibung/Curriculum sowie einen exemplarischen Qualifikationsnachweis. Die Unterlagen werden von aufZAQ formal geprüft.
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Für ein Zuordnungsersuchen muss eine Qualifikation die NQR-Standards erfüllen. Drei unabhängige Expert*innen des Fachbeirats verfassen eine Expertise, in der sie den Lehrgang inhaltlich beurteilen und ein Zuordnungsersuchen empfehlen bzw. nicht empfehlen.
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Sollte der Fachbeirat eine NQR-Zuordnung empfehlen, wird die aufZAQ-Geschäftsstelle ein Zuordnungsersuchen zum Nationalen Qualifikationsrahmen stellen.
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Die Entscheidung über eine Zuordnung fällt die Nationale Koordinierungsstelle sowie die NQR-Steuerungsgruppe.