aufZAQ+NQR-Kombi
Die aufZAQ+NQR-Kombi vereint in einem Verfahren die aufZAQ-Zertifizierung und das Stellen eines NQR-Zuordnungsersuchens.
Die aufZAQ+NQR-Kombi vereint in einem Verfahren die aufZAQ-Zertifizierung und das Stellen eines NQR-Zuordnungsersuchens. Dabei müssen die aufZAQ+NQR-Standards erreicht werden. Der Lehrgang scheint anschließend auf der aufZAQ-Website als qualitätsgesichert auf und wird außerdem im Nationalen Qualifikationsregister gelistet.
Die Kosten für dieses Angebot belaufen sich auf 1.500 Euro, die zur Gänze an die drei Mitglieder der Begutachtungskommission als Honorar weitergereicht werden.
Der Verfahrensablauf im Überblick
Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot! Wir beraten Sie gerne per Mail, am Telefon und per Videotelefonat.
Mit Stichtag 28. Februar, 13. Juni und am 31. Oktober 2025 können jeweils Lehrgänge zur Zertifizierung oder zur Zuordnung zum NQR eingereicht werden.
Beratung und Beratungscheck
aufZAQ berät laufend vor und während des Verfahrens. Auch bei Lehrgangsänderungen kann man das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Beim Beratungscheck (der zumindest 6 Wochen vor dem Ende der Einreichfrist stattfinden muss) gehen wir alle einzureichenden Unterlagen durch und geben Feedback zu möglichen Verbesserungen. Auf Basis dieser Unterlagen geben wir eine Einschätzung, ob eine Einreichung zum geplanten Einreichtermin sinnvoll und machbar erscheint.
Einreichen der Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden per Mail eingereicht. Unbedingt erforderlich sind dabei: Einreichformular, Zuordnung der Lernergebnisse zum Kompetenzrahmen (PDF erstellt auf kompetenzrahmen.at), Lehrgangsbeschreibung/Curriculum, eine exemplarische Lehrgangsunterlage
Prüfung durch Expert*innen
Ein Lehrgang muss die aufZAQ- bzw. NQR-Standards erfüllen, um zertifiziert zu werden. Drei unabhängige Expert*innen der Begutachtungskommission verfassen eine Expertise, in der sie den Lehrgang inhaltlich beurteilen und eine Zertifizierung empfehlen bzw. nicht empfehlen.
Zertifizierung
Das Bundeskanzleramt (BKA) erhält eine Zusammenfassung des Prozesses von der aufZAQ-Geschäftsstelle sowie die Expertise der Begutachtungskommission. Das BKA entscheidet dann über eine Zertifizierung.
Zuordnungsersuchen
Sollte die Begutachtungskommission eine NQR-Zuordnung empfehlen, wird die aufZAQ-Geschäftsstelle ein Zuordnungsersuchen zum Nationalen Qualifikationsrahmen stellen.
NQR-Zuordnung
Die Entscheidung über eine Zuordnung fällt die Nationale Koordinierungsstelle sowie die NQR-Steuerungsgruppe.
Laufende Qualitätssicherung
Alle zertifizierten Lehrgänge werden auf der aufZAQ-Website gelistet. Der*die Lehrgangsträger*in verpflichtet sich außerdem zu verschiedenen Maßnahmen, etwa eine jährliche Lehrgangsmeldung. Solange diese Maßnahmen erfüllt werden gilt die Zertifizierung unbegrenzt.