FAQs
Sie haben Fragen?
Sie brauchen noch mehr Informationen? Das aufZAQ-Team freut sich über Ihr Email oder Ihren Anruf!
info@aufzaq.at+43 1 2144499 21Welche Angebote bietet aufZAQ an?
Bei aufZAQ können Sie zwischen der aufZAQ-Zertifizierung, der aufZAQ+NQR-Kombi und der NQR-Zuordnung wählen. Einen Überblick zu unseren Angeboten sowie weitere Informationen, Unterlagen und Hilfestellungen erhalten Sie hier.
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten einer aufZAQ- und aufZAQ+NQR-Kombi-Zertifizierung werden für die Erstellung der unabhängigen Expertise durch den Fachbeirat, der aus drei Expert*innen besteht, verwendet. Die Beratung und Unterstützung im Einreichprozess durch das aufZAQ-Team ist kostenlos.
Für die Erstellung eines NQR-Zuordnungsersuchens wird ein Grundpauschalbetrag von 2.200 Euro in Rechnung gestellt. Abhängig von Beratungs- und Entwicklungsaufwand können individuell höhere Kosten anfallen. Der erforderliche Aufwand wird im Zuge des Beratungschecks abgeschätzt.
Warum ist ein Beratungscheck bei aufZAQ verpflichtend?
Im Beratungscheck kontrolliert das aufZAQ-Team die Unterlagen, gibt erstes Feedback und weist auf Lücken oder Unklarheiten hin, die von Ihnen dann noch vor der Einreichfrist bearbeitet werden. Das kann Ihnen gegebenenfalls viel Mühe und Arbeit ersparen.
Gibt es Fristen zur Einreichung von Lehrgängen?
Für die aufZAQ- und aufZAQ+NQR-Kombi-Zertifizierung sowie die NQR-Zuordnung gibt es pro Jahr drei bis vier festgelegte Fristen zur Einreichung von Lehrgängen. Die aktuellen Fristen finden Sie hier.
Wer bearbeitet die Einreichungen bei aufZAQ?
Die Mitarbeiter*innen des aufZAQ-Teams stehen als Ansprechpartner*innen für die Einreichung bei aufZAQ zur Verfügung. Ein Fachbeirat erstellt zudem die Expertise für jeden eingereichten Lehrgang und gibt eine Empfehlung für eine Zertifizierung oder Nicht-Zertifizierung. Mehr Informationen zum Fachbeirat und zur Organisation von aufZAQ finden Sie hier.
Was soll ein Curriculum bei einer Einreichung enthalten?
Das Curriculum ist das Regelwerk zum Verlauf eines Lehrgangs. Es soll unter anderem Informationen über Ziele, Struktur, Inhalte sowie Lernergebnisse und ggf. Feststellungsverfahren umfassen. Das Curriculum ist für Lehrende, Teilnehmer*innen, die Lehrgangsleitung und den*die Lehrgangsträger*in verbindlich.
Was sind Lernergebnisse?
Lernergebnisse beschreiben, was Absolvent*innen eines Lehrgangs wissen, verstehen oder in der Lage sind zu tun. Im Rahmen einer Einreichung bei aufZAQ müssen Lernergebnisse formuliert werden. Hier finden Sie unseren Leitfaden zur Beschreibung von Lernergebnissen.
Was ist ein Feststellungsverfahren?
Mit Hilfe eines Feststellungsverfahrens wird ermittelt, ob oder inwieweit Lehrgangsteilnehmer*innen die entsprechenden Lernergebnisse erreicht haben. Die Methoden zur Feststellung können an das Lernergebnis angepasst werden und sind nicht zwingend schriftliche oder mündliche Prüfungen. Mehr zum Thema Feststellungsverfahren finden Sie hier.
Was ist der aufZAQ-Kompetenzrahmen?
Mit Hilfe des aufZAQ-Kompetenzrahmens wird dargestellt, welche Kompetenzen Personen haben, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder diese Arbeit unterstützen. Der aufZAQ-Kompetenzrahmen gilt seit 2017 als verbindlicher Standard in der Kinder- und Jugendarbeit in Österreich und ist die Basis jeder aufZAQ-Zertifizierung. Er übersetzt die Niveaus des Nationalen Qualifikationsrahmens für die Kinder und Jugendarbeit. Mehr Informationen zum aufZAQ-Kompetenzahmen finden Sie unter https://www.kompetenzrahmen.at/ oder direkt als Download hier.
Was ist der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR)?
Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Qualifikationen werden unterschiedlichen Niveaus zugeordnet, welche die Anforderungen an Fertigkeiten, Selbstständigkeit und Wissen beschreiben und dadurch sichtbar und vergleichbar gemacht. Jemand mit einer Qualifikation auf Niveau II kann zum Beispiel in einem vorstrukturierten Rahmen unter Anleitung tätig sein. Auf Niveau IV können Personen selbstständig in Routinesituationen arbeiten. Weitere Informationen zum NQR finden Sie hier hier.
Berechtigen aufZAQ-zertifizierte Lehrgänge für bestimmte Berufe oder einen Hochschulzugang?
Die aufZAQ-Zertifizierung ist mit keiner gesetzlichen Berechtigung verknüpft: weder auf dem Arbeitsmarkt noch an der Hochschule. Es ist jedoch möglich, dass Arbeitgeber*innen oder Hochschulen Lehrgänge als Vorerfahrungen oder non-formales Lernen anerkennen bzw. anrechnen
Können aufZAQ-zertifizierte Lehrgänge ECTS vergeben?
Nur Hochschulen können ECTS vergeben. Allerdings ist es möglich, dass auf dem aufZAQ-Zertifikat und auf dem Qualifikationsnachweis vermerkt wird, wie hoch der Lernaufwand ist. Hochschulen in Österreich können selbst entscheiden, was anerkannt oder angerechnet wird. Dies sind aber Einzelfallentscheidungen oder Regelungen für Pauschalanrechnungen, die mit dem jeweiligen Studium, dem Lehrgangsinhalt und vielen anderen Faktoren zusammenhängen. Erkundigen Sie sich am besten rechtzeitig bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Hochschule, wie eine Anrechnung beantragt werden kann.
Wie lange gilt die aufZAQ-Zertifizierung?
Die Zertifizierung gilt zeitlich unbegrenzt, solange der*die Lehrgangsträger*in die Bedingungen einhält, die in der Vereinbarung zur Qualitätssicherung festgehalten werden. Damit ist sichergestellt, dass die aufZAQ-Standards weiterhin erfüllt bleiben.
Was ist nach der erfolgreichen aufZAQ-Zertifizierung zu tun?
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Qualitätssicherung verpflichten sich die Lehrgangsträger*innen zu verschiedenen Maßnahmen. Dazu zählen etwa eine jährliche Lehrgangsmeldung, das Kommunizieren von Änderungen im Lehrgangsdesign oder auch die Möglichkeit eines Qualitätsdialogs mit der aufZAQ-Geschäftsstelle.
Welche Optionen bestehen, wenn das Zertifizierungs- bzw. Zuordnungs-Ersuchen abgelehnt wurde?
Während des Einreichprozesses entscheiden Expert*innen des Fachbeirats und das Bundeskanzleramt über die Zertifizierung. Im Falle einer NQR-Zuordnung übernimmt die Nationale Koordinierungsstelle und die NQR-Steuerungsgruppe die Entscheidung der zweiten Instanz. Vorausgesetzt ein Antrag wird abgelehnt, erhalten Sie ein ausführliches Feedback und können nach einer Überarbeitung den Lehrgang erneut einreichen. Einspruch gegen eine Nicht-Zertifizierung kann nicht erhoben werden. Nähere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Auftragsbedingungen.