aufZAQ+NQR-Kombi

Die aufZAQ+NQR-Kombi vereint in einem Verfahren die aufZAQ-Zertifizierung und das Stellen eines NQR-Zuordnungsersuchens. Dabei müssen die aufZAQ+NQR-Standards erreicht werden. Der Lehrgang scheint anschließend auf der aufZAQ-Website als qualitätsgesichert auf und wird außerdem im Nationalen Qualifikationsregister gelistet. Die Kosten für dieses Angebot belaufen sich auf 1.500 Euro, die zur Gänze an die drei Mitglieder des Fachbeirats als Honorar weitergereicht werden.

Genauere Infos finden Sie im Infoblatt.

Der Verfahrensablauf im Überblick

aufZAQ berät laufend vor und während des Verfahrens. Auch bei Lehrgangsänderungen kann man das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Beim Beratungscheck (der zumindest 6 Wochen vor dem Ende der Einreichfrist stattfinden muss) gehen wir alle einzureichenden Unterlagen durch und geben Feedback zu möglichen Verbesserungen. Auf Basis dieser Unterlagen geben wir eine Einschätzung, ob eine Einreichung zum geplanten Einreichtermin sinnvoll und machbar erscheint.

Die erforderlichen Unterlagen werden per Mail eingereicht und durch die Geschäftsstelle formal geprüft. Unbedingt erforderlich sind dabei: Einreichformular, Zuordnung der Lernergebnisse zum Kompetenzrahmen (PDF erstellt auf kompetenzrahmen.at), Lehrgangsbeschreibung/Curriculum (inkl. Informationen zum Feststellungsverfahren) sowie eine exemplarische Lehrgangsunterlage/Skriptum/Handout.

Ein Lehrgang muss die aufZAQ- bzw. NQR-Standards erfüllen, um zertifiziert zu werden. Drei unabhängige Expert*innen des Fachbeirats verfassen eine Expertise, in der sie den Lehrgang inhaltlich beurteilen und eine Zertifizierung bzw. NQR-Zuordnung empfehlen bzw. nicht empfehlen.

Das letzte Wort bei der Zertifizierung hat das Bundeskanzleramt (BKA). Es erhält eine Zusammenfassung des Prozesses von der aufZAQ-Geschäftsstelle sowie die Expertise des Fachbeirats. Das BKA zertifiziert dann oder lehnt eine Zertifizierung ab.

Sollte der Fachbeirat auch eine NQR-Zuordnung empfehlen, wird die aufZAQ-Geschäftsstelle ein Zuordnungsersuchen zum Nationalen Qualifikationsrahmen stellen. Die Entscheidung über eine Zuordnung fällt hier jedoch die Nationale Koordinierungsstelle sowie die NQR-Steuerungsgruppe.

Alle zertifizierten Lehrgänge werden auf der aufZAQ-Website gelistet. Der*die Lehrgangsträger*in zu verpflichtet sich außerdem zu verschiedenen Maßnahmen, etwa eine jährliche Lehrgangsmeldung. Solange diese Maßnahmen erfüllt werden gilt die Zertifizierung unbegrenzt.